Logo: BfsS für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, Logo: BfsS

Schwangerschaftsabbrüche legalisieren – §218 streichen

Gemeinsam mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und dessen Petition fordern wir die Bundesregierung auf, dem Rat der von ihr eingesetzten Expert*innen-Kommission zu folgen. Diese schätzt die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft als nicht haltbar ein

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Ursula Matthiessen-Kreuder, schreibt dazu:

„Hinter den §§ 218 ff. StGB stehen biologistische und veraltete misogyne Rollenbilder. Schwangere Personen tragen derzeit das alleinige finanzielle sowie ein strafrechtliches Risiko ungewollter Schwangerschaften, obwohl reproduktive Gerechtigkeit ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist“
(Pressemitteilung vom 9. April 2024)

Daher fordern wir:

  • Schwangerschaftsabbrüche legalisieren und aus dem Strafgesetzbuch streichen
  • Beratungspflicht abschaffen
  • Schwangerschaftsabbrüche als medizinische Grundversorgung
  • Übernahme der Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen
  • verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal
  • wohnortnahe Angebote für die freiwillige Beratung zu und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen

Die aktuelle Situation führt dazu, dass…

  • schwangere Personen sich in einer Pflichtberatung für eine höchstpersönliche Entscheidung rechtfertigen müssen, auch wenn sie sich selbst bereits entschieden haben.
  • betroffene Personen verurteilt und stigmatisiert werden und die Thematik tabuisiert ist.
  • Ärzt*innen und Beratende der Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland täglich massiv bedroht werden.
  • Krankenhäuser verweigern, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.
  • Schwangere immer öfter unter Zeitdruck und erheblichem psychischem Druck weite Strecken zurücklegen müssen, um einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.
  • insbesondere Menschen in vulnerablen Situationen vor enormen Hürden stehen. Dazu gehören etwa Personen, die in Armut leben, Gewalt erfahren, kleine Kinder oder einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben oder weit von der nächsten medizinischen Einrichtung entfernt leben.

153 Jahre § 218 sind genug!

Die Entkriminalisierung und Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen steht für die Wahrung von Menschenrechten, Selbstbestimmung und Gleichstellung. Das Relikt §218 aus der Kaiserzeit muss endlich abgeschafft werden. Reproduktive Rechte dürfen nicht mehr beschnitten werden, um Kontrolle über Menschen mit Uterus auszuüben.

„Legal, einfach, fair - Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland -Jetzt!“

Unter diesem Titel startet am Montag, den 15.04. die Kampagne des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

Soforthilfe