Beratung und Hilfe

Hilfe für gehörlose Frauen

Seit Jahren bietet Paula Panke als eines der wenigen Projekte in Berlin auch Platz für gehörlose Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Dieser Schutzraum ist für ihre besonderen Bedürfnisse angemessen ausgestattet. Unsere Mitarbeiterinnen im Bereich der Zufluchtswohnungen erhalten hierzu Fortbildungen.

Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung!

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt beschreibt die Gewalt zwischen erwachsenen Personen, die eine enge persönliche Beziehung zueinander haben. Diese findet meist zu Hause im Verborgenen statt; manchmal aber auch an anderen Orten, wie z.B. im Hausflur, am Arbeitsplatz oder vor der KiTa der Kinder. Bei häuslicher Gewalt sind fast immer Frauen die Opfer und Männer die Täter. Bei den Täter*innen kann es sich um (Ehe-) Partner*innen, Eltern gegenüber der erwachsenen Tochter, erwachsene Söhne gegenüber der Mutter, den Onkel oder andere  Familienmitglieder handeln.

Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt.

Vielleicht erleben Sie das:

  • Körperliche Gewalt: Schubsen, Schlagen, Treten, Würgen.
  • Seelische Gewalt: Schlecht behandeln, Beschimpfen, Angst machen, mit Worten drohen (z.B. die Kinder wegzunehmen, mit einer Waffe drohen, zur Heirat zwingen).
  • Sexuelle Gewalt: Anfassen gegen den eigenen Willen, Pornos anschauen müssen, zu Sex (Praktiken) zwingen.
  • Isolieren: Einsperren, Telefon wegnehmen, Treffen mit anderen verbieten, Geld wegnehmen oder verbieten zu arbeiten.

Es ist richtig und wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu suchen!

Gewalt hört nicht von alleine auf – meist wird die Situation sogar schlimmer. Sie können etwas dagegen tun: Suchen Sie Kontakt zu anderen, wenn Sie häusliche Gewalt erleben. Berichten Sie einer Freundin, einer Kollegin oder einer vertrauten Person von Ihrer Situation.

Informationen vom Aktionsbüdnis Taub Gewalt Stop für von Gewalt gehölorse Frauen: 

Die 115 ist der Kundenservice der öffentlichen Verwaltung. Sie vernetzt teilnehmende Servicecenter der Kommunen, Länder und Bundesbehörden durch ein gemeinsames Wissensmanagement.

Es gibt Hilfe auch für hörbehinderte oder gehörlose Frauen

An wen kann ich mich wenden?

Polizei: Gehen Sie zur Polizei und zeigen Sie die Gewalt an. Sie können auch ein Notfall-Fax an 110 senden. Mehr über Hilfe der Polizei und weitere Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie im Gebärdensprachfilm ´Hilfe der Polizei´

Frauenprojekte: In Berlin gibt es speziell für Frauen, die häusliche Gewalt erleben

  • die BIG Hotline
  • 5 Beratungsstellen
  • 6 Frauenhäuser
  • 10 Zufluchtswohnungs-Projekte

Meist können Sie per Fax, SMS oder E-Mail selbst in Kontakt zu den Frauenprojekten treten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Hilfe einer hörenden Person in Anspruch zu nehmen, indem diese bei einem Frauenprojekt anruft.

Alle Frauenprojekte bieten Ihnen kostenlose Beratungen und Hilfe an. Dafür versuchen die Projekte innerhalb von 2 – 3 Tagen eine*n Gebärdendolmetscher*in zu organisieren. Die Sozialarbeiter*innen und Dolmetscher*innen unterliegen der Schweigepflicht.

In allen Frauenprojekten arbeiten Sozialarbeiter*innen und teilweise auch Erzieher*innen (Kinderbetreuung). Die Sozialarbeiterinnen unterstützen Sie bei diversen Fragen und Problemen – u.a. in persönlichen, sozialen oder medizinischen Bereichen – und bieten die Begleitung zu Ämtern an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bezüglich Ihrer Rechte und möglichen Hilfsangebote aufklären zu lassen. Sie können dann entscheiden, was Sie als Nächstes tun möchten. Mehr über die Hilfe der einzelnen Frauenprojekte erfahren Sie bei den folgenden Gebärdensprachfilmen.

Die Polizei

Wie erreiche ich die Polizei?

Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind und sich akut in Not befinden, können sie mit einem Fax an die Notrufnummer 110 die Polizei um Hilfe rufen. Eine Fax- Vorlage mit Hinweisen ist zum Herunterladen auf der Homepage der Berliner Polizei der Berliner Polizei unter www.polizei.berlin.de/notfall eingestellt. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hilferuf auch als SMS zu schreiben und an die Polizei über eine Sondernummer zu versenden. Genaue Hinweise für dieses Verfahren finden Sie auf der Homepage des Gehörlosenverbandes e. V. und Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e. V. Sie können auch rund um die Uhr direkt zu einem Polizeiabschnitt gehen oder bei der „Internetwache“ eine schriftliche Anzeige erstatten. Die „Internetwache“ eignet sich nicht für einen Notfall. Anzeigeerstattung ist auch längere Zeit nach der Tat möglich.

Was macht die Polizei?

Die Polizei wird Sie aufsuchen und genau befragen, was vorgefallen ist. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher benötigen. Die Polizei ist dazu verpflichtet, einen Dolmetscher zu bestellen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist. Kosten entstehen für Sie nicht.

Zur Spurensicherung können von der Polizei Fotos gefertigt werden. Die Polizei prüft die Gefahrenlage und hat das Recht, den/die GewalttäterIn aus der Wohnung zu verweisen und ihm/ihr für maximal 14 Tage zu verbieten, die Wohnung wieder zu betreten. Diese Maßnahme dient zu Ihrem Schutz vor weiterer Gewalt und soll Ihnen helfen, in Ruhe zu überlegen, welche weiteren Schritte Sie unternehmen wollen. Die Polizei informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und hilft Ihnen, Kontakt zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten aufzunehmen. Auf Ihren Wunsch begleitet die Polizei Sie auch in ein Frauenhaus, wenn Sie sich dort am sichersten fühlen.

Die Polizei wird ein Strafermittlungsverfahren einleiten und fertigt eine Strafanzeige. Später werden Sie von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen, in der Sie nochmals ganz ausführlich zur Tat befragt werden. Für die Vernehmung wird von der Polizei eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher bestellt. Sie haben das Recht, sich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich noch?

Zu ihrem Schutz können Sie zum Familiengericht gehen und dort Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Sie können beantragen, dass Sie für eine längere Zeit die gemeinsame Wohnung alleine nutzen dürfen. Der Täter/die Täterin darf nicht mehr in Ihre Nähe oder in die Nähe Ihre Wohnung kommen und keinen Kontakt z.B. per Fax oder SMS zu Ihnen aufnehmen. Wenn der Täter sich nicht daran hält, hilft Ihnen die Polizei und der Täter kann bestraft werden.

Die BIG Hotline

Was ist die BIG Hotline?

Die BIG Hotline ist ein Beratungsangebot, an das Sie sich mit all Ihren Fragen wenden können. Bei der BIG Hotline erreichen Sie die Mitarbeiterinnen täglich von 0:00 – 24:00 Uhr.

Wann wende ich mich an die BIG Hotline?

  • Wenn Sie noch nicht genau wissen, was Sie tun können und Sie sich allgemein informieren möchten,
  • wenn Sie noch nicht wissen, welche Stelle Ihnen weiter helfen kann,
  • wenn Sie Hilfe brauchen und andere Stellen geschlossen sind,
  • wenn Sie einen Platz in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung suchen,
  • wenn Sie E-Mail oder Online- Beratung möchten,
  • wenn Sie Anträge beim Gericht stellen wollen und Fragen haben.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Sie können per Fax oder Email Kontakt zur BIG Hotline aufnehmen.

Mit Hilfe einer Kontaktperson können Sie auch täglich von 0:00 – 24:00 Uhr anrufen.
Tel.: 030 – 611 03 00      Fax: 030 – 610 74 565     
Mail: info@big-hotline.de

Wie geht es dann weiter?

Die Mitarbeiterinnen beraten Sie, vermitteln Sie an Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen oder Beratungsstellen, bei denen Sie dann weiter beraten und unterstützt werden. Eine Mitarbeiterin der BIG Hotline kann Sie im akuten Notfall auch kurzfristig begleiten, z.B. wenn Sie in ein Frauenhaus oder eine Zufluchtswohnung ziehen wollen oder müssen.

Beratungsstellen

Wann wende ich mich an eine Beratungsstelle?

  • Wenn Sie noch nicht genau wissen, was Sie tun können und Sie sich allgemein informieren möchten,
  • wenn Sie persönliche Beratung auch über längere Zeit möchten,
  • wenn es bei Ihnen einen Polizeieinsatz gab wegen häuslicher Gewalt und Sie z.B. eine Anzeige erstattet haben oder ihr Partner aus der Wohnung verwiesen wurde,
  • wenn Sie sich bereits von Ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, dieser die Trennung nicht akzeptiert und Sie weiter belästigt,
  • wenn Sie nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung weiter Unterstützung und Beratung möchten,
  • wenn Sie ein/e UnterstützerIn aus dem privaten oder professionellen Umfeld von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern sind.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Verabreden Sie einen Termin per Fax, SMS, E-Mail oder Telefon. Sie können auf Wunsch anonym bleiben.

Oder Sie fragen eine hörende Person, ob Sie bei uns anrufen kann: Telefon: 030 – 6222260, 030 – 6212005

In unseren Sprechzeiten melden wir uns bei Ihnen zurück:

Montag                     10:00 – 17:00 Uhr
Di + Mi                       10:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag             14:00 – 19:00 Uhr
(Rechtsberatung Mo 14:00 – 17:00 Uhr, nur nach Absprache!)

Wie geht es dann weiter?

Wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch in unserer Beratungsstelle. Zu diesem Gespräch können Sie gerne eine Begleitung mitbringen. Die Sozialarbeiterin berät Sie in einem oder mehreren persönlichen Gesprächen zu all Ihren Fragen und Problemen. Sie unterstützt Sie auch im Kontakt mit Gerichten, Ämtern und anderen Institutionen. Wenn Sie Schutz brauchen, hilft sie bei der Suche nach einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung. Einmal in der Woche bietet eine Rechtsanwältin kostenlose Rechtsberatung in der Beratungsstelle an, z.B. zu Anzeigenerstattung und Strafverfahren, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Aufenthaltsrecht etc. an

Was ist für mich noch wichtig zu wissen?

In der Beratungsstelle Frauentreffpunkt in Neukölln verfügt eine Mitarbeiterin über Gebärdensprachkenntnisse. Der Frauentreffpunkt hat ein Betreuungsangebot für Kinder, d.h. gehörlose Frauen können ihre Kinder zur Beratung mitbringen. Diese werden dann im Kinderbereich betreut.

Frauenhaus

Was ist ein Frauenhaus?

Ein Frauenhaus ist eine geschützte Wohnmöglichkeit, die Frauen mit ihren Kindern nutzen können, wenn sie häusliche Gewalt erleben. Die Adresse ist geheim. Ein Frauenhaus ist Tag und Nacht offen. Im Frauenhaus leben Sie selbstständig. Es ist wie in einer großen Gemeinschaft. Sie zahlen hier keine Miete, aber Sie müssen mithelfen, z.B. dabei, das Haus sauber zu halten. Sie können so lange wie nötig hier wohnen. Im Frauenhaus gelten Regeln zum Gemeinschaftsleben. An diese Regeln müssen sich alle halten.

Wann wende ich mich an ein Frauenhaus?

  • Wenn Sie wegen häuslicher Gewalt nicht in Ihrer Wohnung bleiben können oder wollen,
  • wenn Sie Schutz suchen,
  • wenn Sie in einem Notfall flüchten müssen.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Sie müssen direkt mit dem Frauenhaus mit Hilfe einer Kontaktperson (das kann auch die Polizei sein) per Telefon Kontakt aufnehmen.
Wir nennen Ihnen ein Treffpunkt. Dort fahren Sie (mit der Kontaktperson) hin und werden dann von einer Mitarbeiterin oder Bewohnerin abgeholt.
Hestia-Frauenhaus: Telefon: 030 – 559 35 31     Fax: 030 – 554 89 699
Frauenhaus des Caritasverbandes: Telefon: 030 – 851 10 18     Fax: 030 – 851 30 10

Wie geht es dann weiter?

Sie bekommen als erstes ein möbliertes Zimmer und im Notfall auch Kleidung oder etwas zu Essen. Die Sozialarbeiterinnen bieten Ihnen Unterstützung und eine regelmäßige Beratung zu ihren Fragen an.

Was ist noch wichtig für mich zu wissen?

In den hier genannten Frauenhäusern gibt es Lichtklingeln für den Eingangsbereich und für die Zimmer. Außerdem sind ein Faxgerät, ein Lichtwecker und ein Handy vorhanden. Sie können auch in allen anderen Frauenhäusern Zuflucht suchen.

Was ist mit meinen Kindern?

Alle Kinder werden stundenweise in einem Kinderbereich betreut. Auch gehörlose Kinder können dort hingehen. Es wird mit den Erzieher*innen zusätzlich nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten gesucht.

Soforthilfe